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§ 15 EStG (Fuchs)

Fuchs67. LfgApril 2024

1. VwGH v. 10. 3. 1994, Zl. 93/15/0146.

Wie VwGH v 6. 10. 1992, Zl 88/14/0045 (Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur Privatnutzung an einen Kommanditisten, der auch Arbeitnehmer der Komplementärgesellschaft ist). Danach ist es nicht ausgeschlossen, daß ein Kommanditist neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementärgesellschaft erhält, auch bei der KG Entnahmen tätigt. Solche Entnahmen können auch in der Privatnutzung eines Kraftfahrzeuges der KG bestehen; dies ist als Privatentnahme des Kommanditisten zu verbuchen. Derartige Vorgänge sind streng voneinander zu trennen; das Vorliegen klarer und eindeutiger vertraglicher Vereinbarungen (wie sonst zwischen nahen Angehörigen) ist erforderlich.

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