Wenzl/Temmel1. AuflMai 2011
Zulassungsverfahren zum amtlichen Handel
(1) Das Börseunternehmen entscheidet über Anträge auf Zulassung von Wertpapieren sowie von Emissionsprogrammen, in deren Rahmen Nichtdividendenwerte emittiert werden, zum amtlichen Handel.