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zu § 55 BörseG (Kinsky)

Kinsky1. AuflMai 2011

Aufsicht

 

Zur Aufsicht über jene Angelegenheiten der Wiener Börse, die keine sachliche Bindung an den Wertpapier- oder Warenhandel haben, ist die FMA im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit1) zuständig.

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