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zu § 48o BörseG (Tipold)

Tipold1. AuflMai 2011

Jeder Strafantrag und jede Anklageschrift wegen des Missbrauchs einer Insider-Information ist auch der FMA zuzustellen; die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht auch eine Ausfertigung des Strafantrages bzw. der Anklageschrift für die FMA zu überreichen.

idF BGBl I 2004/127

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