Das Zweite Buch des UGB behandelt die klassischen Gesellschaftsformen OG, KG und stille Gesellschaft. Man könnte meinen, dass die Rechtsanwendung sich hier längst in gesicherten Bahnen bewegt, doch ist das nur teilweise der Fall. Es gibt eine ganze Reihe umstrittener Themen. Neben unverändert aktuellen (zB Kapitalerhaltung bei der GmbH & Co KG) und neu hinzugekommenen Auslegungsfragen (zB Bedeutung der Löschung für die Vollbeendigung der OG/KG) sind auch die direkten und indirekten Änderungen durch das GesbR-Reformgesetz zu nennen.