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zu Artikel XXIV FBG Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften, Vollziehungsklausel (Zib)

Zib1. AuflJuni 2010

(1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit Art. XXIII Abs. 11 bis 14 nichts anderes anordnet, mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

(1a) § 24 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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