Den Anstoß zum vorliegenden Werk gab die Neuordnung des Unternehmensrechts durch das 2007 in Kraft getretene HaRÄG. Dieses brachte die nach Zahl und Gehalt der Änderungen wichtigste Umgestaltung des Unternehmensrechts seit dem Übergang vom AHGB zum HGB im Jahr 1938. Schon zum HGB gab es mit den zuerst von Straube und später auch von Jabornegg herausgegebenen Kommentaren zwei qualifizierte und verlässliche Werke, die aber aus Platzgründen einen Großkommentar nicht ersetzen konnten. Solange das österreichische HGB im Wesentlichen mit dem deutschen übereinstimmte, war dies durch ergänzende Heranziehung eines deutschen Großkommentars verhältnismäßig leicht auszugleichen, auch wenn in den deutschen Werken auf österreichische Rechtsprechung und Literatur traditionell kaum eingegangen wird. Seit der Neuregelung durch das HaRÄG haben sich deutsches HGB und österreichisches UGB jedoch deutlich weiter auseinanderentwickelt. Das UGB brachte keineswegs nur die Ersetzung des „Kaufmanns“ durch den Unternehmerbegriff, sondern gegenüber dem bisherigen HGB mehr als 200 inhaltliche Änderungen.