vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 62 WAG (Rabl)

RablOnlineaktualisierung 1.01Dezember 2011

§ 62. Die Zulässigkeit der Zusendung unerbetener Nachrichten zur Werbung für eines der in § 1 Z 6 genannten Finanzinstrumente und für Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG richtet sich nach § 107 Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003.

§ 107 TKG 2003 lautet:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte