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Art 170 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

Jeder Steuerpflichtige, der im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2008/9/EG, des Artikels 1 der Richtlinie 86/560/EWG 3313. MwStRL, ABl 1986 L 326/40. und des Artikels 171 der vorliegenden Richtlinie nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem er die Gegenstände und Dienstleistungen erwirbt oder mit der Mehrwertsteuer belastete Gegenstände einführt, hat Anspruch auf Erstattung dieser Steuer, soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für die Zwecke folgender Umsätze verwendet werden:

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