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Art 147 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger78. LfgOktober 2024

(1) Betrifft die in Artikel 146 Absatz 1 Buchstabe b genannte Lieferung Gegenstände zur Mitführung im persönlichen Gepäck von Reisenden, gilt die Steuerbefreiung nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

der Reisende ist nicht in der Gemeinschaft ansässig;

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