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Artikel 110 MwStSystRL (Berger/Wakounig/Toifl)

Berger/Wakounig/Toifl65. LfgDezember 2020

Die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 1991 Steuerbefreiungen mit Recht auf Vorsteuerabzug oder ermäßigte Steuersätze angewandt haben, die unter dem in Artikel 99 festgelegten Mindestsatz lagen, können diese Regelungen weiterhin anwenden.

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