(1) Österreich kann in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) einen zweiten Normalsteuersatz anwenden, der niedriger als der entsprechende, im restlichen Österreich angewandte Steuersatz ist, jedoch nicht unter 15 % liegen darf.<i>Berger</i> in <i>Berger/Toifl/Wakounig</i> (Hrsg), Kommentar zur Mehrwertsteuer (82. Lfg 2025) Art 104 MwStSystRL, Seite 22/2 Seite 22/2