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§ 19 KMG

1. AuflJuni 2008

§ 19. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden.

(3) §§ 3 Abs. 1, 7 und 12 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 532/1993 treten mit dem 1. Jänner 1994 in Kraft.

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