Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:
Anhang 1: Abweichung von der Verpflichtung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen (Artikel 1 Buchstabe p) und Anhängern zum internationalen Verkehr,
Die Anhänge zu diesem Übereinkommen, nämlich:
Anhang 1: Abweichung von der Verpflichtung zur Zulassung von Kraftfahrzeugen (Artikel 1 Buchstabe p) und Anhängern zum internationalen Verkehr,
