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4.2. Wiener Übereinkommen

Grundtner31. LfgJuni 2014

Übereinkommen über den Straßenverkehr samt Anhängen BGBl 1982/289 idF BGBl 1998/III/24

DIE VERTRAGSPARTEIEN, IN DEM WUNSCH, den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Straßen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu erhöhen,

HABEN die folgenden Bestimmungen VEREINBART:

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