Wir freuen uns, den Kommentar mit der achten Lieferung unter neuer Herausgeber- und Autorenschaft wieder ein Stück wachsen zu sehen: Die Abschnitte I bis VI (§§ 1–69) ebenso wie der Abschnitt VIII zum Fußgängerverkehr (§§ 76–78) liegen somit vollständig und lückenlos vor.

