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III. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie BGBl II/2001/45 über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz) (Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung - KflG-DV)

47. LfgApril 2001

11Kundgemacht am 18.1.2001.

Auf Grund des § 46 Z 1 des Kraftfahrliniengesetzes, BGBl. I Nr. 203/1999, wird verordnet:

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