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II. Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr BGBl 1994/889 über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen betriebenen Personenbeförderungsgewerbe (Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr - BZP-VO)11Kundgemacht am 17.11.1994.

47. LfgApril 2001

IdF der V BGBl II/2001/4622Kundgemacht am 18.1.2001.

[EWR/Anh. XIII: 374 L 0562, 377 L 0796, 389 L 0438]

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