Novak91. LfgMai 2021
§ 136 (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Abs. 2 und 3 der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betraut; er hat das Einvernehmen zu pflegen bei der Vollziehung