Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 und § 95 FinStrG) (Fellner)
Fellner17. LfgJänner 2014
Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz (17. Lfg 2014) Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 und § 95 FinStrG) Rz 3737
Die Vorschriften über die Hausdurchsuchung wie auch die im vorstehenden gebrachten Ausführungen hiezu gelten - soweit anwendbar - auch für die Personendurchsuchung.