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zu § 409 UGB - Fälligkeit der Provision (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Fälligkeit der Provision

 

§ 409. Der Spediteur hat die Provision zu fordern, wenn das Gut dem Frachtführer oder dem Verfrachter zur Beförderung übergeben ist.

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