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zu § 392 UGB - Forderung aus dem Ausführungsgeschäft (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Forderung aus dem Ausführungsgeschäft

 

(1) Forderungen aus einem Geschäfte, das der Kommissionär abgeschlossen hat, kann der Kommittent dem Schuldner gegenüber erst nach der Abtretung geltend machen.

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