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zu § 182 UGB - Gewinn- oder Verlustberechnung (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Gewinn- oder Verlustberechnung

 

(1) Am Schluss jedes Geschäftsjahres ist der Gewinn oder Verlust zu berechnen und der auf den stillen Gesellschafter fallende Gewinn auszuzahlen.

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