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zu § 169 UGB - Keine Teilnahme am Ausgleich unter den Gesellschaftern (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Keine Teilnahme am Ausgleich unter den Gesellschaftern

 

§ 169. Soweit der Kommanditist die bedungene Einlage geleistet hat, sind § 137 Abs 4 und § 155 Abs 4 auf ihn nicht anzuwenden.

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