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zu § 32 UGB - Eintragung der Bestellung eines Sachwalters oder eines Nachlassvertreters (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Eintragung der Bestellung eines Sachwalters oder eines Nachlassvertreters

 

(1) Ist einem in das Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmer oder einem vertretungsbefugten Gesellschafter einer offenen Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft ein Sachwalter nach § 273 ABGB bestellt, dessen Wirkungskreis die Führung eines Unternehmens oder die Ausübung von Gesellschafterrechten ganz oder teilweise umfasst, so ist dieser von Amts wegen in das Firmenbuch einzutragen. § 15 ist nicht anzuwenden.

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