zu § 29 UGB - Unterscheidbarkeit der Firma (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Unterscheidbarkeit der Firma
(1) Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.