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zu § 9 UGB - Das Firmenbuch betreffende Einsichtnahmen, Auszüge und Bestätigungen (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Das Firmenbuch betreffende Einsichtnahmen, Auszüge und Bestätigungen

 

(1) Zur Einsicht in das Hauptbuch und in die zur Urkundensammlung eingereichten Schriftstücke ist jedermann befugt.

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