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Aktuelle Hinweise zu § 109 (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 109 entfällt die Wortfolge „gemäß § 57 Abs. 2 Z 3 lit. a sowie Abgeltungsbeträge gemäß § 107 und“.

In-Kraft-Treten:

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