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Aktuelle Hinweise zu § 108h (11. Lieferung, Stand 1. 7. 2007)

11. LfgJuli 2007

Änderung durch das Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007; BGBl I 2007/24)

In § 108h Abs 1 Z 1 wird der Prozentsatz „30 %“ durch „40 %“ ersetzt.

Die Neuregelung tritt am 24. Mai 2007 (Tag nach Verlautbarung im BGBl) in Kraft.

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