vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 108e (8. Lieferung, Stand 1. 1. 2004)

8. LfgJänner 2004

Änderung durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003 (BGBl I 2003/133)

In § 108e Abs. 3 lautet der erste Satz:

„Der Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist die Differenz zwischen deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 und dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter der letzten drei Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2002 bzw. dem 1. Jänner 2003 bzw. dem 1. Jänner 2004 enden.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!