Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das BGBl I 2005/8
§ 108a wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 erster Satz wird die Wortfolge „zu einer Pensionskasse oder“ durch die Wortfolge „zu einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder“ ersetzt.