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Aktuelle Hinweise zu § 108a (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)

In § 108a Abs 1 und Abs 5 wird der Verweis auf „ § 18f des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ durch einen Verweis auf „ § 93 des VAG 2016 “ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

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