Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 108 Abs 9 wird das Wort „keine“ durch das Wort „keinen“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 108 Abs 9 wird das Wort „keine“ durch das Wort „keinen“ ersetzt.
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