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10. Anrechnung der Abzugsteuer in der Veranlagung (Atzmüller)

Atzmüller21. LfgJänner 2020

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Die entrichtete Abzugsteuer ist auf die Steuerschuld der davon erfassten Einkünfte anzurechnen, und zwar auch dann, wenn sie nicht entrichtet wurde (vgl zB VwGH 25.3.1999, 97/15/0059 betreffend Kapitalertragsteuer; VwGH 15.2.2006, 2002/13/0095 betreffend Lohnsteuer).

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