Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet, hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und in einem Gesamtbetrag an das Finanzamt abzuführen. Bei Teilzahlungen ist die Abzugsteuer bei jeder Teilzahlung einzubehalten.