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3. Inanspruchnahme des Steuerschuldners (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

Abzugsteuer

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Dem Empfänger der Einkünfte (Steuerschuldner) kann nur dann die Steuer vorgeschrieben werden, wenn

der Schuldner der Einkünfte (Abzugspflichtige) die Beträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat (§ 100 Abs 3 Z 1), oder

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