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4. Mindestbehaltefrist (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

Befreiung vom Steuerabzug

Steuerabzug

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Weiters müssen die Beteiligungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Zahlung der Zinsen oder der Lizenzgebühren für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bestanden haben (Mindestbehaltefrist ). Für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt der Anschaffung bzw der erstmaligen Erreichung des Mindestbeteiligungsausmaßes entscheidend. Ist die Mindestbehaltefrist im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht erfüllt, kann das empfangende Unternehmen oder die empfangende Betriebsstätte (bei Erfüllen der Voraussetzungen) eine Erstattung bei dem nach § 59 BAO zuständigen Finanzamt binnen fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zahlung verlangen (§ 99a Abs 8). Die Mindestbehaltefrist muss jedoch jedenfalls nach erfolgter Zahlung gegeben sein (Staringer/Tüchler, Quellensteuern, 324; krit ob in diesem Fall die Befreiung

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überhaupt anwendbar ist P.Weninger, Konzernsteuerplanung, 274 mwN; für eine Befreiung Aigner, SWI 2009, 506).

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