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2. Abzugsverpflichteter (österreichischer Schuldner der Zinsen bzw Lizenzgebühren) (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

Befreiung vom Steuerabzug

Steuerabzug

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Befreit ist der zum Abzug Verpflichtete (das ist der Schuldner der Zinsen bzw Lizenzen) und nicht der Schuldner der Abzugsteuer (Schuldner der Abzugsteuer ist der beschränkt Steuerpflichtige; dazu § 100 Tz 2 und 3; anders offenbar Fuchs in Hofstätter/ Reichel , § 99a Tz 4). Voraussetzung ist (§ 99a Abs 1):

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