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9. Rückerstattungsverfahren (Kirchmayr)

Kirchmayr8. LfgJänner 2004

Mutter-/Tochter-Richtlinie

Rückerstattungsverfahren

52
Anstelle einer Sofortentlastung an der Quelle ist in folgenden vier Fällen die Durchführung eines Rückerstattungsverfahrens vorgesehen (§ 94a Abs 2 iVm der VO BGBl 1995/56):

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