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Aktuelle Hinweise zu § 94 (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

In § 94 Z 7 wird nach der Wortfolge „und sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten“ die Wortfolge „im Sinne des § 27a Abs. 1 Z 1“ eingefügt.

In-Kraft-Treten:

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