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Aktuelle Hinweise zu § 93 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Inhaltsübersicht

1. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)

In § 93 Abs 4a Z 2 wird folgender Satz angefügt:

„Der Steuerabzug bewirkt in diesem Fall keine Steuerabgeltung gemäß § 97.“

In-Kraft-Treten:

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