Inhaltsübersicht
1. Änderung des Einkommensteuergesetzes (BGBl I 2022/194)
In § 93 Abs 4a Z 2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Steuerabzug bewirkt in diesem Fall keine Steuerabgeltung gemäß § 97.“
In-Kraft-Treten:
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In § 93 Abs 4a Z 2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Steuerabzug bewirkt in diesem Fall keine Steuerabgeltung gemäß § 97.“
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