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3. Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 Abs 2) (Bodis)

Bodis12. LfgSeptember 2008

Lohnsteuerauskunft

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Für die Auskunft ist das Finanzamt der Betriebstätte iSd § 81 Abs 2 zuständig; als Finanzamt der Betriebsstätte gilt gem § 57 BAO das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt.

Danach ist jenes Finanzamt zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des zur Abfuhr der Lohnsteuer Verpflichteten obliegt; bei Personenvereinigungen jenes Finanzamt, das die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte vornimmt (vgl § 81 Tz 19).

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