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5. Prüfungsbeirat (Brameshuber/Kirchmayr)

Brameshuber/Kirchmayr20. LfgMai 2018

Außenprüfung (Lohnsteuer)

Prüfungsbeirat, Außenprüfung (Lohnsteuer)

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Für Zwecke des Informationsaustausches, der Organisation und der Durchführung der gemeinsamen Prüfung sowie für die Erstellung der gemeinsamen Prüfungseinsatzpläne ist eine gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Stattdessen ist ein Prüfungsbeirat (ursprünglich „Lenkungsausschuss“) beim BMF einzurichten, über den die Abstimmung der Vorgangsweise erfolgen soll. Diesem Prüfungsbeirat gehören Vertreter der Bundesfinanzverwaltung, des BMSG, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, des Gemeindebundes und des Städtebundes an. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere die Grundsätze für die Erstellung der Prüfungspläne festzulegen und soll durch Empfehlungen sicherstellen, dass die Interessen der von der gemeinsamen Prüfung betroffenen Institutionen gewahrt werden. Die Erstellung der Prüfungseinsatzpläne erfolgt in Abstimmung zwischen den einzelnen Krankenversicherungsträgern und den für diesen Bereich zuständigen Finanzlandesdirektionen (vgl EB, SWK 2002, T 65).

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