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Aktuelle Hinweise zu § 81 (14. Lieferung, Stand 1. 7. 2010)

14. LfgJuli 2010

Änderung durch BGBl I 2010/9

In § 81 Abs 2 wird die Wortfolge „gemäß § 57 der Bundesabgabenordnung “ ersatzlos gestrichen.

In-Kraft-Treten:

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