vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Schätzung der Lohnsteuer (Abs 3) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

13
Allgemeines: Das Finanzamt hat die Höhe der rückständigen Lohnsteuer zu schätzen und den Arbeitgeber in Höhe des geschätzten Rückstands haftbar zu machen (§ 82), wenn die fällige Abfuhr der Lohnsteuer unterbleibt oder die geleistete Abfuhr auffallend gering erscheint und eine besondere Erinnerung keinen Erfolg hat (§ 79 Abs 3; vgl auch BFG 11.5.2021, RV/7101683/2012). Die Erinnerung hat mittels verfahrensleitender Verfügung iSd § 94 BAO zu erfolgen (Fellner in Hofstätter/Reichel, § 79 Rz 7; Lenneis in Jakom 2021 § 79 Rz 4).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!