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4. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (Abs 1, 6 und 9) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

überstundenzuschläge

Zuschläge, für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit

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Überblick: Gemäß § 68 Abs 1 sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei.

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