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2. Die Freibeträge für Zulagen und Zuschläge (Abs 1, 2 und 6) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

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§ 68 Abs 1: Der Freibetrag von 360 Euro monatlich (Höchstbetrag) steht nach Abs 1 in folgenden Fällen zu (vgl auch LStR 2002 Rz 1127):

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Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen;

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