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9. Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen (§ 67 Abs 8 lit a bis c) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig19. LfgFebruar 2017

a) Überblick

sonstige Bezüge

Sozialplan,

107
Allgemeines: Die Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

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