Der beschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung über die inländischen Einkünfte für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben
auf Aufforderung des FA oder bei inländischen Einkünften von mehr als 2.000 €, die gemäß § 102 zur ESt zu veranlagen sind.