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4. Abrundung und Aufrundung (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

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Die im Bescheid ausgewiesene Abgabennachforderung oder Abgabengutschrift ist auf volle Euro auf- oder abzurunden. Dabei sind Beträge unter 0,50 abzurunden, Beträge ab 0,50 Euro aufzurunden. Seit der Veranlagung 2011 wird bereits die festgesetzte Einkommensteuer (vor Steueranrechnung) auf- oder abgerundet. Im Zusammenhang mit der Abrundung der Vorauszahlungen auf volle Euro sollen sich stets volle Eurobeträge als Nachforderung oder Gutschrift ergeben.

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